Alles anzeigenKorrekt, wesentlich ist:
Die LG ist der Eigentümer und es
ist nicht anzuraten, das Eigentum
der LG zu veräußern.
Sommerreifen aufheben und zur
Rückgabe wieder montieren (lassen).
aber wenn der Verschleißartikel (Reifen, Scheibenwischer,...) aufgebraucht ist - dann darf/muss man doch wechseln!
Und im Weiteren dennoch diesen Wegwerfartikel für den LG aufheben? Sogar damit wieder vorstellig werden zum Schluss??
ich würde es mit dem LG absprechen - was er toleriert, bzw. man verfahren darf zu BEIDERLEI wohlbefinden.