Es geht los ;-) Probefahrten Volvo EX30 buchbar.

  • Ich hasse es wenn bei jedem Baum am Tag das Abblendlicht angeschaltet wird. Wir haben Tagfahrlicht da sollte es kein Thema sein wenn es im Tunnel später kommt. Die Schilder sind noch aus Zeiten als es kein Tagfahrlicht gegeben hat. 😄


    Beim Tesla war es so nervig das ich die Automatik aus hatte weil bei blauem Himmel immer an und ausgeschaltet wurde sobald etwas Schatten kam.


    Und ich hoffe ja mal Ernsthaft das Mittelarmlehne und Türarmlehne auf identischer höhe sind...bemängelt hat es zumindest bisher keiner in den Tests.

  • Die Schilder sind da, also gelten Sie.
    Ob die das passt oder nicht. Die StVO unterscheidet nicht zwischen Marken.

    Bei Scheibenwischern kann das wohl ein Problem werden.
    Abgelenkt: Tesla-Touchscreen fällt unter Handyverbot

    Der fest im Fahrzeug der Marke „Tesla“ installierte Berührungsbildschirm (Touchscreen) stellt ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs.1a Satz 1 und 2 StVO dar, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist. Nach § 23 Abs.1a Satz 1 StVO darf der Führer eines Fahrzeugs ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. Ergänzend hierzu zählt das Gesetz in § 23 Abs.1a Satz 2 StVO Geräte auf, welche als elektronisches Gerät gelten. Danach sind Geräte auch solche der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.

    Insoweit ist zunächst festzustellen, dass die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO in der Fassung der Verordnung vom 18.05.2017 durch Art. 1 Nr. 1 der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.10.2017 (BGBl. I, S. 3549) mit Wirkung zum 19.10.2017 grundlegend geändert wurde. Erfasst werden danach (BR-Drs.556/17, S. 25 ff.) nunmehr sämtliche elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind. Dies sind nicht nur „Mobiltelefone oder Autotelefone“, sondern auch Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Unerheblich ist hierbei auch, ob das Navigationsgerät fest im Fahrzeug verbaut ist. Die Vorschrift unterscheidet -wie sich aus § 23a Abs. 1a Ziffer 2 StVO zweifelsfrei ergibt- nicht zwischen mobilen und immobilen elektronischen Geräten (KG, VRS 135, 300), so dass auch ein fest im Fahrzeug eingebautes Gerät vom Anwendungsbereich erfasst ist.

    Im Hinblick auf die Frage, ob auch der im „Tesla“ eingebaute „Touchscreen“ hierunter fällt, hat bereits der Tatrichter in seiner wohlbegründeten Entscheidung wie folgt ausgeführt: Der fest in dem PKW der Marke Tesla fest installierte Berührungsbildschirm (Touchscreen), der nicht i.S.v. § 23 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 StVO aufgenommen oder in der Hand gehalten werden muss, ist ein elektronisches Gerät i.S.v. § 23 Abs. 1 a Satz 2 StVO, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen von § 23 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 2 StVO gestattet ist.


    Wäre spannend, mal ein Urteil im Falle von "Ich habs Licht gesucht" zu lesen.
    Vielleicht kommts ja mal dazu.

    3 Mal editiert, zuletzt von DEA32 () aus folgendem Grund: Ergänzung: Auszugsweise Zitat aus Urteil

  • Davon war überhaupt nicht die Rede 😅


    Ich find es gut das es nen Lichsensor gibt der nicht Lichtorgel spielt..und wenn er erst nach 50m im Tunnel das Licht einschaltet ist es doch kein Thema.


    In einigen Punkten muss man halt Abstriche machen beim dem Einstiegspreis aber einiges wird sicher noch mit Updates gefixt. Da bin ich mir sicher.

  • Davon war überhaupt nicht die Rede 😅


    Ich find es gut das es nen Lichsensor gibt der nicht Lichtorgel spielt..und wenn er erst nach 50m im Tunnel das Licht einschaltet ist es doch kein Thema.

    Doch, wenn an einem Waldstück oder Tunneleinfahrt das Schild zur Lichtpflicht steht sind 50m eben zu spät.

    Was ist denn daran nicht zu verstehen?
    Gerade bei Tunneln könnte man dankt moderner Positionsdaten doch viel beser aggieren als man es macht.

    Einmal editiert, zuletzt von DEA32 () aus folgendem Grund: Typo

  • ...

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    :P etwa auch schon Zeekr, Mehrzahl ?