Dashcam im EX30

  • Was mich besonders sorgt, ist die zunehmende Feindseligkeit und abnehmende Toleranz von gegenteiligen Ansichten in unserer Gesellschaft. Dazu gehört auch die meiner Meinung nach zunehmende Feindseligkeit gegenüber der Elektromobilität.


    Ich weiß nicht, was das bei mir war. Bin auf einer vierspurigen Bundesstraße gefahren und habe mehrere Fahrzeuge überholt. Dabei hatte ich auch einen älteren Verbrenner mit dem Stern überholt. Plötzlich ist er hinter mir und fährt ganz dicht auf. Ich habe mich nicht beirren lassen. Habe die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten und noch weitere Fahrzeuge überholt. Bin dann wieder rechts rüber, um den hinter mir vorbei zu lassen. Und was ist passiert? Der hat sich zurückfallen lassen und hat seine Geschwindigkeit gedrosselt. Ist immer weiter zurückgefallen. Was sollte das? Oder hat ihm das Auto so sehr beeindruckt und er wollte wissen, was das für ein Fahrzeug ist?


    ???

  • Was mich besonders sorgt, ist die zunehmende Feindseligkeit und abnehmende Toleranz von gegenteiligen Ansichten in unserer Gesellschaft.

    Da bin ich auch ganz bei dir, das ist auch in diesem Forum zu spüren! - Wenn etwas mehr Toleranz zur eigenen Meinung vorhanden wäre, würde das Forum weit mehr profitieren.

  • Vandalismus mag ein Grund sein, aber eine Gegenklage wegen Verstoßes gegen informationelle Selbstbestimmung könnte entschieden teurer werden als ein Kratzer am Auto. Und ich würde jeden anzeigen, der mich filmt und definitiv auf Schadenersatz klagen...wofür hat man seine Rechtsschutzversicherung.

    Schon mal was von Panoramarecht gehört? Xxx

    Filmen und fotografieren darfst du alles was auf öffentlichen Orten/Plätzen passiert. Merkwürdigerweise ist das veröffentlichen der an öffentlichen Orten geschehenen Ereignisse an strengen Auflagen gebunden. Desweiteren ist auch der Zweck der Aufnahme entscheidend. Aufnahmen für private Zwecke, zB Urlaubserinnerungen sind immer legal (Panoramarecht). Aufnahmen zur Beweissicherung sind meistens legal, die Veröffentlichung hingegen selten. Aufnahmen aus Voyeurismus sind illegal. Bei der Veröffentlichung unterscheidet man dann noch zwischen öffentlichen Interesse, zB brennendes Haus (legal) und Verletzung der persönlichen Rechte, zB verletzte Personen (illegal).

    Als Beweismittel werden solche Aufnahmen inzwischen von den Gerichten dankend angenommen.

    Beispiel: Unser Firmengelände ist komplett videoüberwacht und zeichnet auch weite Teile vom öffentlichen Straßenraum auf. Als bei der Firma auf der anderen Straßenseite ein Fahrzeug aufgebrochen wurde, hat die Polizei sofort die Videoaufzeichnungen "beschlagnahmt" (sie hatten freundlich gefragt, wir haben hilfsbereit geliefert)


    Beim Tesla und seinem Guard Mode kam die Frage der Legalität auf. Da gab es jemanden der geklagt hatte. Ergebnis ist, die Aufzeichnung ist dann legal, wenn von allen Seiten des Fahrzeugs auf die Videoaufzeichnungen hingewiesen wird (Aufkleber "Fahrzeug wird videoüberwacht")

    Einmal editiert, zuletzt von Skullz101 () aus folgendem Grund: Xxx: persönliche Ebene / daher einen Satz entfernt. Bitte klärt die persönlichen Dinge per privater Konversation, nicht öffentlich. Danke.

  • ....

    Beispiel: Unser Firmengelände ist komplett videoüberwacht und zeichnet auch weite Teile vom öffentlichen Straßenraum auf. Als bei der Firma auf der anderen Straßenseite ein Fahrzeug aufgebrochen wurde, hat die Polizei sofort die Videoaufzeichnungen "beschlagnahmt" (sie hatten freundlich gefragt, wir haben hilfsbereit geliefert)....

    naja, das könnte oder wurde dann aber auch schon geprüft? weil dort hört es eigentlich längstens auf!


    freilich kann es im Weiteren hilfreich sein, von Interesse und Würdigung. Was dann eine StA/Richter entscheiden.

  • Update von FitCamX. Die Version für den Volvo EX30 soll noch in diesem Monat veröffentlicht werden und auch in der 4K Version inkl. Erweiterung für das Heck verfügbar sein.

    Das klingt gut - sollte man wegen der Verkabelung in der Werkstatt einbauen lassen, oder?

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