Dashcam im EX30

  • Ich überlege auch die Dashcam zu installieren. Aber da ich ein Leasingfahrzeug fahre muss ich natürlich am Laufzeitende alles wieder rückstandlos entfernen können. Ist das insbesondere mit der Rückspiegelabdeckung ohne Beschädigung mit der Fitcamx möglich?

    Ich habe auch ein Leasingfahrzeug. Die DashCam ist mit Hilfe des Videos von Thoni spielendleicht zu installieren. Da geht auch nichts kaputt und wir können alle am Ende des Vertrages die Kamera wieder zurückbauen.

  • Habe die DashCam von Geelyevs.com (nur Front) seit einer Weile montiert.

    - Dash Cam For Volvo EX30 - Front: 4K(2160P)+128GB - $119.69 inkl. Versand aus China

    War in 14 Tagen nach Bestellung ohne Zoll/Einfuhrprobleme da.


    Einfache Front-Variante (ohne Rückkamera und Park-Standby) weil ich keine Kabel irgendwo reinquetschen möchte.

    Montage ist einfach, Deckel hinterm Spiegel weg und das Kunsstoffgehäuse um den Spiegel, an der Scheibe raushebeln.

    Stromversorgung am grünen Stecker dazwischen stecken und neues Gehäuse um Spiegel (mit eingebauter Kamera) einclipsen.

    Am neue Mitteldeckel musste ich etwas Grat vom Spritzguss noch entfernen, sodass der gut einklipst (optischer Spalt zum Dachhimmel).

    Ist m.E. jederzeit genauso einfach auf das original Kunsstoffgehäuse rückzurüsten.


    Video ist iO, Ton gibts auch (man hört Radio + Innenraum + Blinker ausreichend gut), Datum/Zeit wird eingeblendet, GPS/Geschwindigkeit ist nicht verfügbar. Beispielaufnahme: https://youtu.be/XFQojJ3d65Y
    Kamera macht ein WLAN auf, über das mit Apps: z.B. Viidure oder Fitcamx auf Aufnahmen zugegriffen werden - alternativ ist die SD-Karte entnehmbar. Ohne Pol-Filter sind Innenraumspiegelungen sichtbar (Armaturenbrett + H/K-Logo).

    Kennzeichen sind im Nahbereich lesbar, "4K" sei mal dahingestellt - das Videoformat ja - optik und sensor wohl eher nicht 😅


    ch1-20240906-164219.mp4_snapshot_00.38.999.jpg


    Für ~110€ erfüllt es meine Zweck aber hervorragend. (keine Werbung)

  • Die Dashcam ist jetzt angekommen. Ich werde sie vermutlich morgen anbringen. Eine Frage an die, die sie schon haben:

    Wie bekommt man denn die Speicherkarte heraus?


    Und noch so Gedanken, die ich mir mache. Warum eigentlich verbaut niemand außer Tesla einen „Wächtermodus“? Und eine Dashcamfunktion hat Tesla doch ebenfalls, oder speichert hier die daueraktive Kamera nur die Sequenz, wenn es zu einem Unfall kommt?


    Ich meine mich zu erinnern, dass man z. B. bei BMW eine Dashcam für vorne und hinten ordern kann/konnte. Oder gab es das für Deutschland nicht?

  • Aus meiner Bewertung ist ausschließlich die Aufzeichnung im Schadensfall zulässig, da ansonsten alle Verkehrsteilnehmer auf die Kamera aufmerksam gemacht werden müßten. Gemäß ADAC verhält sich das äquivalent zur Nutzung von Gebäudekameras (Hinweisschilder) und Drohnen (No-Fly-Areas). Diese Funktion im Falle eines Unfalls haben auch ältere Volvo mit 360°-Kamera (siehe mein V90 aus 2020). Der Wächtermodus ist höchst umstritten, da anlasslose Videoaufzeichnung möglich ist. Ein Verstoß gegen die DSGVO schwebt somit ständig mit und wartet lediglich auf ein klagewertes Ereignis. Die gesamte China-Aufklärungsware dürfte in großen Teilen nicht den Vorgaben deutschen Rechts entsprechen. Aber Grauzonen gibt es ja in allen Milieus.

  • Von daher wäre rechtlich unbedenklich, wenn die Kamera zwar dauerhaft aufnimmt, die letzte Minute jedoch immer wieder löscht und die Aufnahme nur dann dauerhaft speichert, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Bei normalen Abschließen des Fahrzeugs müsste ebenfalls gelöscht werden.


    Der Wächtermodus mag umstritten sein und trotzdem darf Tesla in der EU seine Fahrzeuge so verkaufen. Wie wird diese Toleranz begründet?


    Wie sieht es damit eigentlich außerhalb der EU und in der Schweiz aus?


    Und was ist mit den ganzen YouTubern, die ständig auch nach vorne aus dem Fahrzeug heraus filmen? Wo kein Kläger, da kein Richter?

  • Das sind berechtigte Fragestellungen, die mir teils auch im Kopf umherspuken. Ich bin ebenfalls für eine automatisierte Aufzeichnung im Schadensereignisfall (durch Sensorik ausgelöst) und dann den exklusiven Zugang zum Videomaterial durch die Ermittlungsbehörden. Der Fahrer (Eigentümer, Nutzer, etc.) dürfte keinen Zugriff, alleine schon wegen der Unversehrtheit des Beweismittels haben. Durch KI lässt sich nämlich sicher eine Manipulation vornehmen. Nebenbei sind Tesla in Firmen mit einem bestimmten Schutzbedürfnis bereits vom Gelände verbannt worden. Hausrecht schlägt eben immer 😉

  • Jetzt bin ich wirklich am Überlegen, ob ich die Dashcam (vorne) überhaupt installieren soll. Das Videomaterial sollte nicht dauerhaft extern gespeichert werden, höchstens mal kurze Sequenzen über einen Alpenpass oder einer schönen Strecke für Urlaubsvideos und nur zu meinem Schutz im Falle eines Unfalls. Jedoch las ich jetzt, dass Dashcamaufnahmen vor Gericht auch schon abgelehnt wurden.

    Um nicht zu viel zu speichern, sollte die Speicherkarte möglichst klein sein. Aber nach einem Unfall schaltet die Kamera meines Wissens nicht automatisch nach einer gewissen Zeit ab. Somit würden die Aufnahmen dann wieder überschrieben werden, wenn ein Abschalten nicht mehr möglich ist oder man nicht daran denkt.

  • .... und dann den exklusiven Zugang zum Videomaterial durch die Ermittlungsbehörden. Der Fahrer (Eigentümer, Nutzer, etc.) dürfte keinen Zugriff, alleine schon wegen der Unversehrtheit des Beweismittels haben. ....

    tja. da wir noch nicht die totale überwachung haben...., du dich als Beschuldigter nicht selbst belasten musst....das auto dein eigentum darstellt.