Software-Updates in Naher Zukunft/ Was fehlt euch ?

  • Mit dem Limiter kannst du manuell die Höchstgeschwindigkeit begrenzen, der arbeitet nicht adaptiv.

    Das ist so (normalerweise) - aber es wäre vielleicht eine letzte Option, dass das Versprechen von Volvo erfüllt wäre und wir das einfach noch nicht bemerkt hätten... 8o

    EX30 E60 Twin Ultra, Vapour Grey, Winter Pack, 20" Sommer und Winter, abgedunkelte Scheiben.

  • Interessanter Gedanke. Meldung ans KBA um so Volvo aus seiner Lethargie zu holen. Geht nur, wenn es eindeutig wirklich so in den Verkaufsunterlagen bzw. Leasingunterlagen steht.

    Bei mir steht auch: "Aut. Geschwindigkeitsbegrenzung gemäss Verkehrszeichen“. Aber nichts von Tempomat dabei. Da könnte man darüber streiten, was gemeint ist. Das kann wohl nur ein darauf spezialisierter Anwalt beurteilen.


    Bei mir steht aber drin, dass er auf mehrspurigen Autobahnen die Spur selbständig wechselt. Macht er das denn? Hat das schon jemand versucht?

    Die Aut. Geschwindigkeitsbegrenzung steht unter dem Punkt Pilot Assist, man darf dann davon ausgehen, daß es nur beim Einsatz des Tempomaten funktioniert. Aber egal, der EX30 macht es ja weder mit noch ohne Tempomat.


    Meldung ans KBA ist nicht ganz so einfach. Theoretisch muss man nur ein Formular ausfüllen. Das KBA wird aber nur unter bestimmten Bedingungen aktiv. Es muss schon ein Sicherheitsrisiko darstellen.


    Wenn ich den Spurwechselassistent verwenden will, mault er mich lediglich an ich solle das Lenkrad gefälligst festhalten. Da hilft es auch nicht wenn ich vorher oder währenddessen etwas am Lenkrad drehe. Sollte der EX30 ein kapazatives Lenkrad haben, dann funktioniert das bei mir definitiv auch nicht.

  • es ist kein kapazitives Lenkrad. Ich finde einen SPurwechselassistenten auch nur sinnvoll wenn es so umgesetzt ist wie bei der neuen 5er Klasse von BMW. Sonst ist man nur ein Verkehrshindernis, weil es einfach langsam ist.

    Ich denke, BMW ist mit seinen Assistenzsystemen ganz weit vorne dabei.

    Volvo EX30 Plus, Extended Range, Crystal White, Indigo, Winterpaket, 19 Zoll

  • Komme gerade von 1700 km Urlaubsfahrt mit dem EX30 (Update Stand 1.3.1) zurück. Glaube mir die Verkehrszeichenerkennung funktioniert nicht fehlerfrei sondern nach dem Zufallsprinzip. Und auch eine Menge andere Dinge funktionieren immer noch nicht. Sobald ich mit dem Bericht für den Händler und der Rechtschutzversicherung (Anfrage auf Kostenübernahme) fertig habe, poste ich hier mal meinen Erfahrungsbericht. X( X( X(

    "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen."

    Karl Valentin


  • Ich habe meinem Verkäufer am Donnerstag eine längere Mail geschrieben. Die ersten Zeilen wegen Termin für Update auf 1.3.1, danach zwei Seiten mit Mängelrügen. Bis jetzt erstmal ohne Frist und Anwalt mit der Hoffnung auf eine kulante Lösung.

    Verkehrszeichenerkennung hatte ich auch mit drin, jedoch nicht mit so hoher Priorität. Da hatte ich andere Punkte weiter oben.


    Vor Gericht brauchst du die Verkehrszeichenerkennung nicht erwähnen, bekommst da keinen Fuß auf den Boden. Das Ding hat ein Zertifikat von der EU und nur das zählt. Kannst versuchen das Gegenteil zu beweisen, nimmst dir dafür einen Sachverständigen der die Zertifizierung noch mal durchführt um zum Ergebnis zu kommen "Bestanden". Kostet dann wahrscheinlich fünfstellig.

    Am Donnerstag habe ich noch eine längere Fahrt gemacht und explizit auf die Verkehrszeichenerkennung geachtet, genauso am Freitag auf der Fahrt zum Händler. Alle Schilder erkannt, bis auf das mit der Aufhebung einer Geschwindigkeit.


    Juristisch sehe ich gerade wenig Möglichkeiten Druck zu machen. Das ergab auch das Gespräch mit dem Verkäufer. Im Vertrag steht halt nur Verkehrszeichenerkennung, nicht das diese nach EU-Norm arbeitet oder wie viele Schilder sie erkennt. Und selbst wenn auf 1.400km nur ein Schild erkannt wird. Verkehrszeichen erkannt, Vertrag erfüllt.

  • Ich vermute mal, dass wenn es eine konsolidierte und gesamtgesellschaftliche Konsensbildung zur Erwartungshaltung an eine Funktionalität gibt, dann ist dieser Mindeststandard auch maßgeblich zur Erfüllung der Anforderungen. Darauf beziehend, dürfte eine juristische Klärung nicht so pauschal abschlägig bewertet werden. Ob man den Aufwand betreiben möchte, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Nicht unerwähnt sollte aber bleiben, dass Volvo (Imageschaden) kein Interesse an einer öffentlichen Verhandlung hegen dürfte.