Schweden Versicherung für den EX 30

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    Mit den Tests kann man sagen "Du kannst es gesundheitlich nicht mehr". Das klingt viel schöner als "Wir wollen politisch weniger Indicidualverkehr".


    Die einzige Frage, die ich mir stelle ist, was mit den Leuten ist, deren Beruf an der Fahrerlaubnis hängt.
    ....


    Zum Kartenfüherschein: Ich verstehe eh nicht, warum....

    Puh! Können wir die Politik mal außen vor lassen(?) DANKE!!!!


    Es gibt jetzt schon Fahrzeugklassen / Berufe, wo es auch schon so ist: Dann ist man eben nicht mehr dazu geeignet. Punkt.


    Oder soll man erst noch 1 oder 2 kleine Unfällchen bauen dürfen..., "Darfs etwas mehr sein ?"


    Es geht hier um das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum!

    Der Führerschein stellt eine Befähigung da, die man ein einziges mal nur nachweisen musste. Im Weiteren ein "Vertrauensvorschuss" auf alles weitere handeln und Umgang dann.

    Mancher wundert sich um vermeintlich zuviel Strenge, wenn er denn mal weg ist und wie schwierig es so denn wird ihn wieder zu erlangen...!


    Bei einer Fahrzeugkontrolle ist es doch umgänglicher, man kann an Ort+Stelle den Nachweis erbringen. Eben mit vorzeigen des Führerschein.

    Wo ist das Problem?

    Außerdem sind nicht ALLE Menschen im Abgleich einer deutschen Polizeibehörde sogleich erfasst...

    Und wenn man den Personalausweis/Reisepass auch nicht mitführt, umgekehrt dahingehend argumentiert,....wo bleibt dann die Validität wen man gerade vor sich hat???

  • Albert
    Der FS ist kein Nachweis. Er ist ein Stück Plastik.
    Du musst ihn ja nicht einmal vorzeigen bei der Kontrolle.
    Wenn du ihn nicht mit hast wird das abgefragt. Je nach Laune des uniformierten gibts dann noch eine Miniknolle oben drauf, aber selbst das ist selten.

  • Das ist einfach nur Falsch.


    § 4 Abs. 2 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung

    "Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen"

  • Defacto ist es bei den "Kartenführerscheinen" seit Jahren gängige Praxis die abfragen zu können, mindestens die in Deutschland ausgestellten.

  • Dennoch ist es ein Nachweis und man muss ihn bei der Nutzung des KFZ mitführen und auch auf verlangen bei der Kontrolle vorzeigen denn sonst gibt's vielleicht vom schlecht gelaunten Uniformierten ein Knöllchen.

    Das ist ja genau das was ich weiter oben schon schrieb.