Volvo EX30 App - IITC (Internet in the car)

  • Das Owner Profil kann nur der Owner löschen oder zurücksetzen.

    derf da Du ja einen Vorführer übernommen hast wird das Autohaus das Profil nicht zurückgesetzt haben beim Eigentümerwechsel.

    Dankeschön.


    Habe extra letzte Woche wegen dem Problem mit dem Händler telefoniert weil ich genau das vermutet habe.


    Es kam dann auch die Meldung letzten Freitag, dass mein Account vom Fahrzeug entfernt wurde.

    Nach Rücksprache hieß es das auch derjenige im Autohaus alles von meinem Auto in seiner App gelöscht hat.


    Scheinbar ist dem aber nicht so.

    **VOLVO EX30 Ultra Twin**

    Cloud Blue - Indigo

    • Entweder bei dem "Entkoppeln" hakt es auch - also es wäre denkbar, dass der Mitarbeiter im Autohaus zwar den EX30 in der App entfernt hat, aber dies in der Datenbank nicht vollständig vollzogen wurde.
    • Oder bei der Programmierung hat sich jemand gedacht, dass die Datenbank-Einordnung als "Mietwagen" erhalten bleibt und der Eigentümerwechsel muss hier manuell in der Datenbank vollzogen werden.

    Nach beiden Thesen müsste das von Volvo in den Datenbank-Einträgen zum Fahrzeug bereinigt werden. Nach meinen "Kundendienst-Entkoppelungserfahrungen" sollte der Händler in die Spur geschickt werden, dies mit dem Volvo-Support zu klären.


    Da das Argument von Fremdeingriffen (Ver- und Entriegeln) und Standortverfolgung (die sich aber im Fahrzeug abstellen lassen müsste, oder ist das konkret in diesem Fall nicht möglich?) gravierend ist, würde ich dazu neigen, dies nachweisbar an Händler und Volvo-Support zu richten und eine Frist von 14 Tagen (diese dürfte nicht unangemessen kurz, sondern eher etwas länger als nötig sein) für die Behebung dieses schwerwiegenden Softwaremangels und der damit einhergehenden Datenschutzverletzungsgefahr setzen.

    Die Datenschutzproblematik würde ich mit einem Prozent Fahrzeugwert pro weiterem Tag auch schon einmal nennen. Die Standortverfolgbarkeit des Fahrzeugs durch unbekannte Dritte dürfte gravierend genug sein, um eine immaterielle Schadensposition zu tragen.

    Die Verfolgung einer möglichen Ordnungswidrigkeit dürfte allerdings das schärfere Schwert darstellen (das gegen den Verkäufer zu richten wäre). Davon abgesehen sind Rücktritt vom Kaufvertrag (hier sollte bereits im Raume stehen, dass dem Verkäufer scheinbar bereits jetzt die Nachbesserung unmöglich ist, was das Rücktrittsrecht eröffnen würde) und Minderung hier auch zum Greifen nahe, wobei man mit der Minderung vorsichtig sein sollte, denn dann wird der Kaufpreis an die unschöne Situation (welche dann prinzipiell bestehen bliebe) angepasst und man müsste sich damit eben arrangieren (kann mir nicht vorstellen, dass das hier in Betracht kommt).

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    Einmal editiert, zuletzt von Stef_Bln ()

  • Ich habe schon mehrere Volvo IDS mit verschiedene Email gemacht immer das selbe Problem. Verschiedene Handys habe ich auch schon ausprobiert.

    Das war bei mir auch so, aber die Kombination aus ID löschen, Fahrzeug zurücksetzen, mit neuer ID koppeln hat dann funktioniert. Und mit Sender und Schlüsselkarte - meine frühere Sorge - gab es nach dem Reset gar kein Problem. Sogar IITC funktionierte dann vom Ablauf der Einrichtung perfekt; da hatte ich Sorge, dass der kostenlose Vierjahres-Nutzungszeitraum nicht ohne Volvo-Eingriff erneut gewährt wird. Funktionierte aber sogar mit aktualisiertem Datum (also scheinbar bisher rund 2 Monate "gewonnen" - wäre dann eine symbolische Entschädigung für das ganz Herumprobieren...).

    Man sollte nach dem Reset den aktiven Sender mit dem Fahrzeugprofil verknüpfen, nicht die Karte. Das habe ich erst mit der Karte gemacht und dann wollte das Aufschließen per Annäherung nicht richtig funktionieren. Allerdings kann man die verbundene Karte wieder trennen und danach den Sender mit dem Profil verbinden. Jetzt klappt es wieder mit dem Öffnen bei Annäherung. Wobei ich zugeben muss, dass ich es vorher nur halbherzig probiert habe. D.h. möglicherweise hätte es doch funktioniert und es lag nur temporär daran, dass der Sender bereits zu lange im/am Fahrzeug war (solange man nur ein Profil verwendet, kommt es ja nicht zu unterschiedlichen Sitz- und Spiegeleinstellungen).

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  • Surki ,danke für die Antwort. Dann würde es bei Dienstwagen Leasing auch nicht funktionieren, da das Fahrzeug auf die Firma zugelassen ist.

    Eigentlich schon - es kommt ja darauf an, welche Rechte man als Leasingnehmer eingeräumt bekommt und ob er diese z.B. dem Mitarbeiter gewährt oder gar als Arbeitgeber selbst verwalten und ausüben möchte (wohl hoffentlich nicht). Das könnten für die Leasingdauer durchaus die "Volvo"-Eigentümerrechte (also nach App-Terminologie) sein. Dazu würde man natürlich vereinbaren, dass die Rückgabe unter Löschung/Bereinigung aller Rechte in der Software erfolgen muss, also dass seitens des Leasingnehmers alles Erforderliche zu veranlassen ist (und wenn es nur eine Erklärung gegenüber dem Hersteller wäre, damit dieser das in seinen Datenbanken entsprechend ändert); und wollte man das alles regeln, müsste es dann spiegelbildlich im Arbeitsverhältnis auch adressiert werden, sonst hätte der Arbeitgeber das Problem, wenn der Arbeitnehmer später die Profile nicht entkoppelt.
    Das Ärgerliche ist, dass die heutigen Beratungen und Verträge darauf nicht ausgerichtet sind. Und die Vorstellungen, was der "Eigentümer" (im Sinne der App-Sprache) ist und darf und was aus dem Leasingvertrag abzuleiten ist, können (weit) auseinander liegen. Schlimmstenfalls würde sich dann erst gerichtlich klären, welchen (spezifischen) "Rechte-Status" man z.B. als Leasingnehmer beanspruchen kann, wenn dazu keine Regelung im Leasing-Vertrag getroffen wurde. Fürchterlich, wenn man bedenkt, dass der Streit darum regelmäßig total überflüssig ist und die Probleme v.a. dadurch entstehen, dass sich bereits die Verkäufer und Verkaufsberater nicht mehr gut genug auskennen und daher diese Themen nicht vorher besprochen und geklärt werden. Und wenn es dann zum Streit kommt, will niemand Schuld sein und alle mauern reflexartig, was die Problemlösung erschwert. Dämlich...

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  • Surki ,danke für die Antwort. Dann würde es bei Dienstwagen Leasing auch nicht funktionieren, da das Fahrzeug auf die Firma zugelassen ist.

    ja im Prinzip, aber weiß nicht, ob das jede Firma des Leasingnehmers so macht oder das zur Verfügung stellende Autohaus auf den Nutzer einrichtet. Ich hatte bei meinen früheren Leasingfahrzeugen jedenfalls immer vollen Zugriff auf alle Funktionen, nur bei Mietwagen war das nicht der Fall. Stimme da auch den Ausführungen von Stef_Bln zu. Meine Firma zum Beispiel hatte da keine Ahnung und war auch gar nicht in den Fahrzeugübergabeprozess involviert, den ich mit dem Autohaus selbst arrangiert habe. Ich sollte z.B. meiner Firma nur mitteilen, ab wann ich das Auto übernommen habe und bei Rückgabe wieder abgegeben habe (Datum und Uhrzeit).

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    2 Mal editiert, zuletzt von Surki () aus folgendem Grund: Beitrag korrigiert, weil erst falsch gepostet

  • ...

    Es kam dann auch die Meldung letzten Freitag, dass mein Account vom Fahrzeug entfernt wurde.

    Nach Rücksprache hieß es das auch derjenige im Autohaus alles von meinem Auto in seiner App gelöscht hat.


    Scheinbar ist dem aber nicht so.

    Das sieht wieder mal nach Unkenntnis, mangelnde Schulung und/oder Desinteresse aus. Autos sind heutzutage fahrende Computer, die mit Datenbanken des Herstellers verknüpft sind und es ist erschreckend, wie wenig Ahnung bei manchen Mitarbeitern bzgl. diesem ganzen „Computerkram“ besteht. Für mich ist das wieder mal ein Fall von: „Denn sie wissen nicht, was sie tun“. :thumbdown:

  • Das war bei mir auch so, aber die Kombination aus ID löschen, Fahrzeug zurücksetzen, mit neuer ID koppeln hat dann funktioniert.

    Was meinst du genau mit "ID löschen"? Wo löschen? Diese irgendwo heraus löschen? Oder die Volvo-ID an sich komplett löschen? Falls ja, kann man danach eine neue mit identischer E-Mail-Adresse wie die erste erstellen, oder muss man eine andere E-Mail-Adresse nehmen?