Ergänzend zu Beitrag #99 und Beitrag #100 dieses Themas mit meinen Eindrücken zur Probefahrt hier noch eine Aufnahme vom AVAS im Rückwärtsgang.
Im Vergleich zum smart #1 deutlich lauter. Schade.
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@DEA32, warum ist das schade? Es soll doch warnen, oder hab ich da was missverstanden?
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lenny2023
Ja sicher soll es warnen.
Aber erstens mag ich den Ufo-im-Anflug-Klang nicht so (auch bei anderen Herstellern). Und beim smart zeigen sie ja das es leiser geht und ganz offenbar hat auch der eine Zulassung bekommen.
Ich hatte gehofft das Geely hier einfach ins Konzernregal langt und das auf den EX30 überträgt.
Wenn schon Raumschiff, dann könnte es halt leiser sein. Im Vorwärtsgang ist er ja auch erheblich leiser (da habe ich leider keine Aufnahme gemacht, sorry).Persönlicher Nachtrag:
Ein Nachbar, der hier im Hof eine Garage gemietet hat fährt einen Toyota RAV4 Hybrid.
Wenn der elektrisch kommt höre ich ihn.
Früher hatte er einen Toyota Auris (Verbrenner), den hab ich einfach nicht wahrgenommen, wenn er sich in die Garage rangiert hat.
Wo steht denn geschrieben das E-Autos lauter sein müssen als Verbrenner? -
Sehr interessant, Thread generiert
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Ja sicher soll es warnen.Wo steht denn geschrieben das E-Autos lauter sein müssen als Verbrenner?
Das kann man doch sicherlich auch abschalten?
Oder auch anders lösen! - Kofferraumdeckel automatisch öffnen und junge Frau ansprechen 🤣🤣🤣 oder Radio an und Radezki-Marsch; Die Lautstärke ist sogar regelbar! 😂😂😂🐝
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Das kann man doch sicherlich auch abschalten?
Das Rückfahrgeräusch bei E-Autos ist für neue Typen seit 2019 Pflicht, für alle Elektro-Neuwagen seit 2021 und eine Pausenfunktion ist dabei explizit nicht erlaubt.
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Das kann man doch sicherlich auch abschalten?
Wie Lissy schon schrieb ist das AVAS vorgeschrieben.
Konkret in der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG Text von Bedeutung für den EWR.
Dort heißt esZitatElektrofahrzeugen haben zu einer wesentlichen Senkung des Geräuschpegels solcher Fahrzeuge geführt. Durch diese Senkung ist eine bedeutende akustische Signalquelle weggefallen, durch die andere Verkehrsteilnehmer, u. a. blinde und sehbehinderte Fußgänger sowie Radfahrer, davor gewarnt wurden, dass sich ein Straßenfahrzeug nähert, sich in der Nähe befindet oder sich entfernt. Aus diesem Grund entwickelt die Industrie akustische Fahrzeug-Warnsysteme (Acoustic Vehicle Alerting System — AVAS), die dieses fehlende akustische Signal in Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ausgleichen. Die Leistung solcher in die Fahrzeuge eingebauten AVAS sollte harmonisiert werden. Bei der Entwicklung von AVAS sollte die allgemeine Lärmbelastung für die Umgebung berücksichtigt werden.
und weiter
Zitat von Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014Bis spätestens 1. Juli 2019 bauen die Hersteller in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein
AVAS ein, das die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllt. Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen
Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein. Baut ein Hersteller ein AVAS bereits vor diesen Zeitpunkten
in ein Fahrzeug ein, stellt er sicher, dass diese AVAS die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllen.
Im Detail steht in
Zitat von Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014Schallerzeugungsverfahren
Das AVAS muss mindestens im Geschwindigkeitsbereich zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von
etwa 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren automatisch ein Schallzeichen erzeugen. Wenn das Fahrzeug mit einem
Verbrennungsmotor ausgestattet ist, der innerhalb des vorstehend definierten Geschwindigkeitsbereichs in Betrieb ist,
darf das AVAS kein Schallzeichen erzeugen.
Und eigentlich wollte man das Gegenteil von dem, was man nun hat.
Zitat von Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014a) Das AVAS muss ein Dauerschallzeichen erzeugen, das Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer vor einem in Betrieb
befindlichen Fahrzeug warnt. Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen und mit dem
Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein.
b) Das vom AVAS zu erzeugende Schallzeichen muss eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen, z. B. durch eine
automatische Veränderung des Geräuschpegels oder von Merkmalen in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des
Fahrzeugs.
c) Der vom AVAS erzeugte Geräuschpegel darf den ungefähren Geräuschpegel eines ähnlichen Fahrzeugs der Klasse M1,
das mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist und unter den gleichen Bedingungen betrieben wird, nicht überschreiten
Im Klartext: Es darf nicht lauter sein. Das es nicht leiser sein darf, steht in der Verordnung nicht.
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Nicht böse gemeint ich denke die meisten hatte es auch schon nach Lissy Beitrag verstanden.