Alles andere wäre anlasslose Aufzeichnung (Vorratsdatenspeicherung) und somit verboten.
Das stimmt so nicht. Eine Dashcam darf anlassbezogen, also z.B. bei Gefahrensituationen, verwendet werden, um eine Aufzeichnung zu erstellen. Auch, ohne direkten Unfall. Du darfst diese Aufnahmen aus Datenschutzgründen nicht einfach ins Internet stellen, aber vor Gericht werden die Aufnahmen inzwischen sehr häufig als Beweismittel zugelassen. Dank einer Dashcam (hinten) konnte einer meiner Freunde seine Unschuld vor Gericht beweisen.