CH, IITC nicht explizit eingerichtet, aber hatte stets Internet (ausser beim bekannten Backend-Ausfall im März), auch TuneIn funktioniert tadellos.
Welches Land steht bei euch wenn ihr im Vivaldi Browser wieistmeineip.de eingebt? UMFRAGE
-
-
Darüber bin ich auch gestolpert. Sollten IPs nicht eigentlich individuell und eindeutig sein.
Bleibe dabei wenn es durch die falsche Länderzuordnung Probleme gibt ist dies ein Sachmangel und dafür hat Volvo geradezustehen.
Der Dienst wird über einen VPN laufen.
Die angezeigte IP ist die des Anbieters. Innerhalb seines Netzwerkes haben wir alle eine eindeutige IP die wird da aber nicht angezeigt.
-
@all, ich habe gerade mit einem IT-Fachmann gesprochen.
Im Rahmen der NAT werden private IP-Adressen in eine öffentliche IP-Adresse übersetzt.
Zur weiteren Erklärung einfach googlen nach "nat ipv4".
-
Das mit dem Sachmangel würde ich nicht unterschreiben - ärgerlich ist es aber trotzdem
Wenn ich zugesagte Leistungen oder Funktionen nicht nutzen kann obwohl es möglich wäre und bei anderen möglich ist, sehe ich dies durchaus.
Aber erst kommt die höffliche Bitte um Beseitigung und je nach Reaktion die nächste Eskalationsstufe. Sorry ich habe Volvo oft genug hier in Schutz geholt aber gerade habe ich leicht erhöhten Puls.
Zum Beispiel die IP Kennung. Entweder taugt der Test nichts, am Laptop zeigt er falsche Betriebssystem und Browser oder es funktioniert hinsichtlich IP dann hat Volvo und die sind mein Vertragspartner (deren Vertragsverhältnis im Hintergrund interessiert mich nicht) Mist gebaut wenn etliche dieselbe IP haben, zusätzlich zum Länderproblem. Ebenso das man nicht Owner seines Autos ist. Oder wenn einige offenbar keine OTA Updates machen können weil diese Funktion nicht aktiviert ist und man sie nicht aktivieren kann.
Ehrlich ich habe Bugs erwartet aber das v. g. ist ein Armutszeugnis.
-
wenn etliche dieselbe IP haben
Das ist ganz normal. Wenn du den Test auf deinen Endgeräten in deinem Heimnetzwerk laufen lässt dann haben die wundersamer weiße auch alle die gleiche IPv4 Adresse
-
Der Dienst wird über einen VPN laufen.
Die angezeigte IP ist die des Anbieters. Innerhalb seines Netzwerkes haben wir alle eine eindeutige IP die wird da aber nicht angezeigt.
Aber dann sollte der jeweilige VPN im Zulassungsland des jeweiligen Fahrzeuges sein.
-
Und es ist auch völlig egal ob alle die selbe IP haben (vorausgesetzt die steht auf keiner Blacklist).
Wichtig ist, dass der Standort und die IP dazu (egal ob alle die selbe deutsche IP haben) die richtigen sind.
Denn das wird von den meisten Apps abgefragt.
-
Aber dann sollte der jeweilige VPN im Zulassungsland des jeweiligen Fahrzeuges sein.
Ja definitiv!
Das propagiere ich seit dem ich herausgefunden habe, dass der Standort nicht passt.
Das muss definitiv gefixt werden. Wie und von wem auch immer.
-
Das ist ganz normal. Wenn du den Test auf deinen Endgeräten in deinem Heimnetzwerk laufen lässt dann haben die wundersamer weiße auch alle die gleiche IPv4 Adresse
Ok dein und derf Hinweis wären eine Erklärung Asche über mein Haupt. Aber meine Hauptkritikpunkt teile ich mit derf. Wenn es technisch möglich ist und das scheint es ja zu sein, möchte ich dort verordnet sein wo ich das Auto zugelassen habe und nutze. In meinem Fall Deutschland. Auch stellt sich die Frage da UK nicht EU ob dies Folgen haben könnte sowohl bei der Nutzung als auch Datenschutzrechtlich. Wie bereits erwähnt alle andere bugs waren ärgerliche Kleinigkeiten, aber dies und die unsägliche App, pflegt die überhaupt einer, verärgern mich doch etwas.
-
Wenn ich zugesagte Leistungen oder Funktionen nicht nutzen kann obwohl es möglich wäre und bei anderen möglich ist, sehe ich dies durchaus.
Aber erst kommt die höffliche Bitte um Beseitigung und je nach Reaktion die nächste Eskalationsstufe.
Meinem Kenntnisstand nach werden im Kaufvertrag ein Internetzugang mit 5G Unterstützung sowie spezielle Google Services vereinbart, nicht jedoch die Benutzung anderer Apps oder das Vorhandensein einer speziellen IP Adresse. Bin zwar nur Fachjurist und das auf anderem Gebiet, denke aber, dass deine Aufforderung zur Mängelbeseitigung in diesem konkreten Punkt nicht erfolgreich wäre.