Meinem Kenntnisstand nach werden im Kaufvertrag ein Internetzugang mit 5G Unterstützung sowie spezielle Google Services vereinbart, nicht jedoch die Benutzung anderer Apps oder das Vorhandensein einer speziellen IP Adresse. Bin zwar nur Fachjurist und das auf anderem Gebiet, denke aber, dass deine Aufforderung zur Mängelbeseitigung in diesem konkreten Punkt nicht erfolgreich wäre.
Wäre ein Armutszeugnis für eine Premiummarke wie Volvo, wenn die diesen, meiner Meinung nach offensichtlichen Fehler nicht beheben und alles dafür tun, den Kunden, und sei es auch nur kulanterweise, zufriedenzustellen.
Bin mal gespannt, was mein Händler und Volvo antworten.
Der Hammer ist ja schon, dass eine buggy Software (1.2.1) ein Update erfährt (1.3) und sich dann auf erstem Blick herausstellt, dass es Übersetzungslücken gibt. Das wirft kein gutes Licht auf die Sorgfalt, mit der diese Software geschrieben wurde. Und wir wissen noch gar nicht, welche Fehler tatsächlich behoben wurden und welche neu hinzu kamen.
Und was ist mit Apple CarPlay? Oder der Schlüsselfunktion via App? Meines Wissens kommt das nicht mit 1.3, oder doch?