Dauer BAFA Antrag bis Zuwendungsbescheid und Überweisung Förderung Volvo EX30 auf das Bankkonto.

  • Auftragsbestätigung wurde uns ca. 3 Monate nach der verbindlichen Bestellung zugesandt.

    Ich habe irgendwas von 3 Wochen im Kopf, binnen der die Auftragsbestätigung zugestellt werden muss. Alles was später zugeht, birgt die Möglichkeit einer Stornierung.

    Weiß jemand hier dazu genaueres?

    Kannte ich nicht - gibt es allerdings wohl wirklich.


    Neuwagenkauf: Wer bestellt, muss zahlen
    Wer eine verbindliche Bestellung für einen Neuwagen unterschreibt, kann nicht einfach wieder zurücktreten.
    www.adac.de


    Wäre die Frage wie schnell auf die Auftragsbestätigung reagiert werden muss - aber irgendwelche Fristen gibt es dann wohl.

  • An die, die sich nicht sicher sind, ob sie jetzt noch stornieren können.


    - Prüft, ob euch der Verkäufer die Widerrufsbedingungen zugeschickt hat. Wenn nicht (vergisst man als Verkäufer gerne mal) dann hättet Ihr sogar 12 Monate Zeit, zu widerrufen. Egal, ob die Bestellung vom Verkäufer rechtzeitig bestätigt wurde, oder nicht.


    - Prüft, ob Ihr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten habt. Auch die werden manchmal vergessen. Wenn sie vergessen wurden, könnt ihr direkt stornieren.


    - Wenn Ihr sie erhalten habt, prüft, wie genau diese formuliert sind. Wenn dort steht "Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der Verkäufer die verbindliche Bestellung innerhalb von drei Wochen annimmt" o.Ä., dann könnt Ihr immer noch stornieren, selbst wenn Ihr nach beispielsweise 6 Wochen die Auftragsbestätigung erhalten habt.


    - aber in jedem Fall würde ich alle Unterlagen zum Anwalt schicken und die individuelle Vertragssituation prüfen lassen, solltet Ihr Rechtschutzversichert sein. Oft werden Schlupflöcher gefunden, durch die man doch aus der Bestellung herauskommt. Habe z.B. schon gehört, dass Volvo die falschen Felgen bestätigt hat - zack, könnte man raus.

    Twin Motor Ultra | 20 Zoll | Winterpaket | getönte Scheiben| Vapour Grey / Misty

  • ..

    - aber in jedem Fall würde ich alle Unterlagen zum Anwalt schicken und die individuelle Vertragssituation prüfen lassen, ...

    allein das würde ich mal stehen lassen wollen. Experte zu entsprechendem Thema mit befassend.


    UND unabhängig dazu im Autohaus freundlich die Woche aufschlagen und dort mal nachhorchen, was dort fern eines Rechtsstreites vielleicht doch ganz friedlich+kulant möglich ist. Ist ja bald Weihnachten ;)

  • Ich bin mit diversen Neuwagenverkäufern befreundet und seitens Smart, Mercedes-Benz und Volvo wurde schon an die Autohäuser kommuniziert, dass an den Verträgen festgehalten wird und keine Kulanzregelungen angedacht sind. Kann man dann nur auf den jeweiligen Händler hoffen, dass er zum Zwecke der Kundenbindung kompromissbereit ist.

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  • Das ist für Smart schonmal Falsch, die Arbeiten an einer Kompensationslösung wie immer die auch dann aussieht.


    Guckst du: *klick*

    Bei Smart weiß die eine Abteilung scheinbar nicht, was die andere macht.. Wäre ja schön, wenn da ein Entgegenkommen angedacht ist. Meinem ehmaligen Kollegen wurde vom Regionalleiter des Herstellers mitgeteilt, dass der Kundenanteil am Umweltbonus kein Vertragsbestandteil sei und die Kunden "leider Pech gehabt" hätten.

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