Gibt es hier zufällig schon jemand, der im Sinne von § 437 bzw. 439 BGB formell aufgrund eines Sachmangels auf Nacherfüllung im Sinne einer Mängelbeseitigung oder gar Lieferung einer mangelfreien Sache beim Händler aufgeschlagen ist und seine Erfahrungen teilen mag? Ich hoffe inständig, dass das für mich nicht in Frage kommen wird. Mich würde einfach interessieren, ob es Erfahrung gibt, wie sich Händler und dann vermutlich Volvo bei sowas verhalten.
Es gab hier im Forum jemanden, der hat sein Fahrzeug nach langen Werkstattaufenthalten zurückgegeben , musst mal nach Beiträgen von Tim.95 suchen.