Hier dazu ein Artikel aus der CH: https://www.pilatustoday.ch/sc…m_campaign=Social%20Media
Blitzer App?
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auwei - da hat der Beamte allein ins Auto geschaut und festgestellt....., darf der das (?
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Leute bitte, Verhältnismäßigkeit! Die Nutzung einer Blitzer App ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Gefahr im Verzug ist hier komplett falsch weil der Besitz solcher Apps nicht verboten ist.
In solchen Fällen erhält man einfach eine Anzeige.
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Alles richtig gelesen? Lissy
ZitatDennoch muss die Polizei das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten, was bedeutet, dass in dringenden Fällen sie selbst entscheiden darf, ansonsten nur die Staatsanwaltschaft. Die Sachlage, bei der
- ein Schaden eintreten oder ein
- Beweismittel verloren gehen würde,
wenn nicht anstelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person handelt, wird im Verfahrensrecht als „Gefahr im Verzug“ (GiV) bezeichnet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gefahreneitritt bereits so nahe ist, dass das Eingreifen der zuständigen Behörde nicht mehr abgewartet werden kann.
...also nix mit: Sie können weiterfahren. Anzeige folgt und dann bringen sie mal Ihr Handy zur folgenden Verhandlung mit.
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Viel Spaß beim Knacken meines Passworts bzw mit meinem der gelöschten Smartphone...
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es gibt größere Probleme i.d. Welt
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Welche Beweismittel gehen denn verloren der diesen Eingriff rechtfertigt? Der Besitz dieser Apps ist nicht verboten in Deutschland. Das sie noch im Speicher läuft ist kein Hinweis auf die Nutzung während der Fahrt, im Stand darf man die nämlich nutzen. Werden dann noch Zwangsmittel angewendet damit man das Smartphone auch entsperrt? Wegen einer OWi mit 75€ Bußgeld und einem Punkt? Nochmal, Verhältnismäßigkeit.
Da reicht es aus wenn beide Polizisten aussagen das du sie genutzt hast, wird dann ne kurze Verhandlung.
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Viel Spaß beim Knacken meines Passworts bzw mit meinem der gelöschten Smartphone...
Die Gesichtserkennung muss man zur Sicherheit jedoch deaktivieren. Das ist die Schwachstelle, wenn einem das Smartphone vor das Gesicht gehalten wird.
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Einfach Augen schließen 😆
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Einfach Augen schließen 😆
Funktioniert. Danke für den Tipp.
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....Werden dann noch Zwangsmittel angewendet ....
Da reicht es aus wenn beide Polizisten aussagen das du sie genutzt hast, wird dann ne kurze Verhandlung.
sicherlich. der ausgebildete Polizist wird die Verhältnismäßigkeit schon wahren, der Richter die Beweismittel würdigen,....
Es langt sogar 1 Polizist mit seiner Aussage