Kann ich mehr als verstehen. Habe meinen Volvo auf 3! Jahre geleased. Rückabwicklung wird da eher nicht funktionieren. Der Wagen ist für mich eine komplette Zumutung. Muss mich jetzt wohl noch 2,5 Jahre mit dem EX30 arrangieren.
Rückgabe EX30 schon wer gemacht
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Kann ich mehr als verstehen. Habe meinen Volvo auf 3! Jahre geleased. Rückabwicklung wird da eher nicht funktionieren. Der Wagen ist für mich eine komplette Zumutung. Muss mich jetzt wohl noch 2,5 Jahre mit dem EX30 arrangieren.
Das ist - Gott sei Dank - nur auf die Rückabwicklung bezogen korrekt. Bei einem Leasingvertrag greifen etwas andere Rechte, welche der ADAC hier ganz gut zusammengefasst hat: https://www.adac.de/rund-ums-f…asing/mangel-leasingauto/
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Danke für den Link. Vermute aber der zeitliche Aufwand wird erheblich und die Erfolgsaussichten nicht abzusehen. Was ein Gericht als Mangel anerkennt ist im Vorfeld kaum abzuschätzen. Beispiel: Von allen wird das Thema "Heizung" bemängelt. Ich stelle die Temperatur auf 23 Grad und habe kalte Füße. Habe dann ein Thermometer in den Fußraum gestellt. Zu meiner Überraschung hat sich dort tatsächlich, nach einer gefühlten Ewigkeit, eine Temperatur von 22,8 Grad eingestellt. Ist nur ein Beispiel, aber würde ein Gericht dies als Mangel anerkennen?
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Im Prinzip ist es mit dem Vorgehen ähnlich wie beim Rücktritt nach dem Kauf. Das Problem ist der „erhebliche Mangel“. Für mein Empfinden fallen z.Z. Für mich folgende darunter:
* Phantombremsungen
* Absturz Display während der Fahrt
* Reichweite jenseits des WLTP Wertes
* Klimaanlage mit beschlagenen Scheiben während der Fahrt
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Genau,"erheblicher Mangel" ist das Stichwort. Sind die Mängel wirklich erheblich? Für mich ja, insbesondere in der Summe aller Mängel. Aber sieht das ein Gericht das auch so? Und dann ist da noch das Thema "Nachbesserung". Wahrscheinlich wird durch SW Updates der eine oder anderen Mangel abgemildert....und ist dann nicht mehr erheblich.
Bezüglich WLTP und der in der Realität "unterirdischen" Reichweite wird man wohl auch kaum durchkommen. Da wird ein "lupenreiner" Nachweis erbracht werden, dass der EX30 die angegebenen Werte unter WLTP Bedingungen erreicht.
Ich drücke aber allen die Daumen, dass eine Wandlung klappt.
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Wünsche allen die sich dazu entschlossen habe viel Erfolg. Stand selber kurz davor es zu tun. Aber mit V1.5.0 gebe ich Volvo nochmals eine Chance.
Wäre schön wenn ihr hier weiter über den Stand der Dinge berichten würdet. Dank im Voraus.
Ansonsten sehe ich es so wie Bernd123.
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So einfach wird das ganze nicht ^ das wird auch nicht von heut auf morgen gehen; und dafür fehlt mir auch aktuell die zeit und nerven
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Beim WLTP sollte man eigentlich wissen, dass das ein Laborwert ist, der wenig mit der Realität zu tun hat (und eigentlich auch aus der Verbrennerwelt stammt). Beim chinesischen Testzyklus ist es übrigens noch schlimmer.
Der Wert hat nur eine gewisse Bedeutung beim Vergleich. Wenn ein Auto 14 kWh/100km und ein anderes 16 verbraucht, dann weiß man, weil es dieselben Testbedingungen waren, dass das erste Auto aller Wahrscheinlichkeit nach weniger verbrauchen wird als das letztere, es wird aber weder das erste mit 14 noch das andere mit 16 kWh/100 km in der Alltagspraxis zu fahren sein.
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jepp, so ist das zu setzen: 2 Laborwerte im direkten Vergleich, ergibt eine Tendenz für anderswo. Nicht mehr, nicht weniger.
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Das ist schon richtig und bin mir bzgl. WLTP dessen auch bewusst, nur wir kommen vollgeladen gerade mal 220-240 km weit. Das ist fernab von 337km und absolut unwirtschaftlich.