So sieht es anhand deines Beispiels aus. Das muss dann in dem Fall auch erst vom Kunden bewiesen werden, dass der Bug tatsächlich besteht. Wie wir wissen, tritt er aber nicht überall und bei jedem Sender auf. Wenn der Freundliche dann seine Probefahrt macht und dort feststellt alles i.O. ist das schon wieder kein Reparaturversuch.
Man sieht, anhand von diesem einen Beispiel schon wie kompliziert es ist und es durch eine angestrebte Wandlung, Rücktritt vom Kaufvertrag werden kann. Da ist es meist einfacher die Leasingzeit abzuwarten und gegebenenfalls seine persönlichen Konsequenzen zu ziehen.