Wir reden doch vom Herstelleranteil und nicht BAFA, aber da das beides ja wohl immer zusammen hängen muss, ist das wohl so.
Frage ist, was passiert wenn die Lieferung erst 2026 was wird? Dann Pech mit allem?
Davon abgesehen hast Du doch beim Kaufvertrag einen unverbindlichen Liefertermin. Der liegt ja in 2024, wenn man in 2023 bestellt. Wenn dieser überschritten wird, dann kannste auch wieder zurücktreten, nach Wahrung aller Fristen, Mahnungen etc. so dass Du ja nicht bis 2026 warten musst.
Aber ja BAFA gilt nur bis 31.12.2025, dann ist Schluss mit Förderung...-erst mal...und wer weiß was dann ist...nach der Wahl...