Ich habe mal in meinem anderen Volvo nachgeschaut und siehe da, der für den Datentransfer via USB vorgesehene Anschluss besitzt eine andere Kennzeichnung gegenüber denen, die lediglich zum Laden gedacht sind. Somit, vergleichend die Abbildungen (EX30) auf der Volvoseite betrachtet, auch von Beginn an als solche identifizierbar.
Beiträge von Maganhart
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Ich meinte „schmerzliche“ Erfahrungen Meine letzte Verkehrskontrolle liegt bestimmt schon 20 Jahre zurück. Ob da wirklich drauf geachtet wird, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht passt man die Gesetzeslage ja auch demnächst an die Realität an, denn wirksam kontrollieren ließe sich das aus meiner Sicht ohnehin nicht.
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Meine Entscheidung könnte somit auf deinen Erfahrungen basieren. Bin sehr gespannt
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Wirklich interessant derf . Lässt sich denn die Blitzerwarnfunktion deaktivieren, um keinen Ärger mit den Grünen zu bekommen? Weil die Einbauposition sicherlich für Aufmerksam bei der Polizei sorgen könnte und dann 75€ + 1 Punkt fällig sind.
Gemäß § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es untersagt ein „technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ (sog. Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Mit anderen Worten, reine Geschwindigkeitswarner dürfen gar nicht mitgeführt werden. Navigationsgeräte bzw. Apps, welche Blitzer anzeigen, dürfen hingegen zwar mitgeführt, jedoch nicht benutzt werden, denn die Nutzung einer aktivierten Blitzer- App auf iPhone und Co. ist untersagt.
Ich denke, dass hier die eigentliche Bestimmung eines Gerätes relevant ist. Also ist es nur oder hauptsächlich zur Warnung vor Blitzern gedacht oder ist sein eigentlicher Zweck ein anderer. Eventuell wäre hier interessant, ob es dauerhaft deaktiviert und nicht durch bloßes Drücken einer Taste wieder reaktiviert werden kann.
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Das ist noch die alte Verbrennervariante in neuer Nomenklatur. Da diesem aber erst kürzlich neue Antriebe spendiert wurden, wird ein echter Nachfolger wohl noch etwas auf sich warten lassen.
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Ich war soeben bei meinem Händler und konnte ein paar Fragen klären. Dabei ist mir aufgefallen, dass sein Kollege im Begriff war einen EX30 auszuliefern. Auf meine Nachfrage hin bestätigte er, es handle sich dabei um einen Core mit LFP-Akku. Scheint somit nicht von einer Ausliefersperre betroffen zu sein. Zum Thema Anteil Prämie (Volvo/Händler) sagte man mir, dass nur der Teil des Kunden zu überweisen ist.
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Mit meinem anderen Volvo, hatte mir in den Alpen einen Bolzen durch Reifen und Felge getrieben. Der lag in einer scharfen Kurve mitten auf der Fahrbahn.
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Posts lesen, nicht verstehen und gleich spekulieren, dass eine nicht verstandene Nachricht die Etikette des Forums strapazieren würde, finde ich viel schlimmer......
Bitte beim Thema bleiben und keine gekünstelte emotion hinein projizieren bitte
Das gewählte Emoji sollte implizit genau deinem Wunsch entsprechen. Der „99%“-Pingpong war nicht zielführend, wenn auch im Ansatz erheiternd. Ähnlich humoristisch war meine Spekulationsandeutung gedacht. Aber bekanntermaßen ist Kommunikation nicht immer einfach und erklärte Pointen selten lustig.
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Also die Mobilitätsgarantie bei Volvo funktioniert einwandfrei. Hatte auch schon eine Panne und dann die Werkstatttaste gedrückt. Es wurde zügig und unkompliziert der Abschleppwagen des nächsten Volvohändlers losgeschickt und bei Ankunft in der Werkstatt stand bereits der Ersatzwagen parat.
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warum wissen das 99% der Smartphone User nicht und nutzen WhatsApp?
Ich denke, darüber zu spekulieren warum Menschen Dinge tun oder unterlassen, dürfte die Etikette des Forums arg strapazieren.