Beiträge von Maganhart

    Danke für die Bereitstellung von Quellen, unterstreichen sie doch meine Aussage. Prinzipiell sehe ich die Gefahr der totalen Überwachung auch, habe aber ein besseres Gefühl bei Unternehmen und Behörden, die sich einer gewissen Kontrolle und Transparenz unterwerfen müssen, als bei irgendeinem Bürger (egal welcher Gesinnung, Bildung) mit übersteigertem Aufzeichnungszwang.

    tja. da wir noch nicht die totale überwachung haben...., du dich als Beschuldigter nicht selbst belasten musst....das auto dein eigentum darstellt.

    Für die totale Überwachung sorgen die Bürger mit dem Bedürfnis der anlasslosen Filmerei schon ganz alleine. Eine Regulierung täte dem Wildwuchs sehr gut. Die verpflichtende Blackbox in neuen Fahrzeugen wird im Übrigen auch gegen dich eingesetzt...nur mal so am Rande bemerkt 🫣

    Das sind berechtigte Fragestellungen, die mir teils auch im Kopf umherspuken. Ich bin ebenfalls für eine automatisierte Aufzeichnung im Schadensereignisfall (durch Sensorik ausgelöst) und dann den exklusiven Zugang zum Videomaterial durch die Ermittlungsbehörden. Der Fahrer (Eigentümer, Nutzer, etc.) dürfte keinen Zugriff, alleine schon wegen der Unversehrtheit des Beweismittels haben. Durch KI lässt sich nämlich sicher eine Manipulation vornehmen. Nebenbei sind Tesla in Firmen mit einem bestimmten Schutzbedürfnis bereits vom Gelände verbannt worden. Hausrecht schlägt eben immer 😉

    Aus meiner Bewertung ist ausschließlich die Aufzeichnung im Schadensfall zulässig, da ansonsten alle Verkehrsteilnehmer auf die Kamera aufmerksam gemacht werden müßten. Gemäß ADAC verhält sich das äquivalent zur Nutzung von Gebäudekameras (Hinweisschilder) und Drohnen (No-Fly-Areas). Diese Funktion im Falle eines Unfalls haben auch ältere Volvo mit 360°-Kamera (siehe mein V90 aus 2020). Der Wächtermodus ist höchst umstritten, da anlasslose Videoaufzeichnung möglich ist. Ein Verstoß gegen die DSGVO schwebt somit ständig mit und wartet lediglich auf ein klagewertes Ereignis. Die gesamte China-Aufklärungsware dürfte in großen Teilen nicht den Vorgaben deutschen Rechts entsprechen. Aber Grauzonen gibt es ja in allen Milieus.

    Die Volvo-App muss in der App für die Apple Watch aktiviert werden, dann auf der Uhr geöffnet werden und anschließend findet ein Registrierungsablauf statt, an dessen Ende die Funktionen verfügbar sind.