Von daher wäre rechtlich unbedenklich, wenn die Kamera zwar dauerhaft aufnimmt, die letzte Minute jedoch immer wieder löscht und die Aufnahme nur dann dauerhaft speichert, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Bei normalen Abschließen des Fahrzeugs müsste ebenfalls gelöscht werden.
Der Wächtermodus mag umstritten sein und trotzdem darf Tesla in der EU seine Fahrzeuge so verkaufen. Wie wird diese Toleranz begründet?
Wie sieht es damit eigentlich außerhalb der EU und in der Schweiz aus?
Und was ist mit den ganzen YouTubern, die ständig auch nach vorne aus dem Fahrzeug heraus filmen? Wo kein Kläger, da kein Richter?