Beiträge von Harlekin

    Beim Polestar 4 werden übrigens jetzt die Touch-Tasten am Lenkrad wegen der "ungenügenden Qualität" ausgetauscht. Geely kann es scheinbar immer noch nicht.

    MJ 2024: Volvo könnte wenigstens die Tasten des 24er Modells gegen die des 25er Modells austauschen lassen.

    Heute wurde die 3. Bremsleuchte gewechselt!

    Bei der Heimfahrt (33km) gab es beim Bremsen keine schwankende Radiolautstärke!!

    Allerdings gab es unterschiedliche Lautstärke bei automatisch Wechsel auf DAB, bzw. umgekehrt. Das war vor dem Tausch der Bremsleuchte auch schon so.

    Morgen fahre ich meine übliche Strecke ins Geschäft (17km), da kenne ich die Stellen, wo das Radio beim bremsen schwankte. Da habe Ich dann eine richtigen Vergleich.

    Übrigens bremse ich zu ca. 95% mit OPD.

    Das hört sich zunächst mal gut an. Ich bin sehr gespannt auf deine morgige „Testfahrt“.


    Ich habe fest auf DAB eingestellt. Kein Wechsel zwischen FM und DAB. Auch ich bremse meistens mit dem OPD.


    EDIT: Derfnam Konntest du sehen, wie die Bremsleuchte getauscht wurde? Demontage des Heckspoilers und der Verkleidung innen an der Heckklappe? Und wurde auch alles ohne Beschädigungen und Kratzer durchgeführt? (Ich habe bei so was ähnlichem schon meine Erfahrungen machen dürfen)

    Jetzt bin ich wirklich am Überlegen, ob ich die Dashcam (vorne) überhaupt installieren soll. Das Videomaterial sollte nicht dauerhaft extern gespeichert werden, höchstens mal kurze Sequenzen über einen Alpenpass oder einer schönen Strecke für Urlaubsvideos und nur zu meinem Schutz im Falle eines Unfalls. Jedoch las ich jetzt, dass Dashcamaufnahmen vor Gericht auch schon abgelehnt wurden.

    Um nicht zu viel zu speichern, sollte die Speicherkarte möglichst klein sein. Aber nach einem Unfall schaltet die Kamera meines Wissens nicht automatisch nach einer gewissen Zeit ab. Somit würden die Aufnahmen dann wieder überschrieben werden, wenn ein Abschalten nicht mehr möglich ist oder man nicht daran denkt.

    Von daher wäre rechtlich unbedenklich, wenn die Kamera zwar dauerhaft aufnimmt, die letzte Minute jedoch immer wieder löscht und die Aufnahme nur dann dauerhaft speichert, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Bei normalen Abschließen des Fahrzeugs müsste ebenfalls gelöscht werden.


    Der Wächtermodus mag umstritten sein und trotzdem darf Tesla in der EU seine Fahrzeuge so verkaufen. Wie wird diese Toleranz begründet?


    Wie sieht es damit eigentlich außerhalb der EU und in der Schweiz aus?


    Und was ist mit den ganzen YouTubern, die ständig auch nach vorne aus dem Fahrzeug heraus filmen? Wo kein Kläger, da kein Richter?

    Also kein Fix für die Klimaanlage vor Mitte Dezember. Wenn überhaupt...

    Ich hoffe, dass sie dieses Thema wie vieles andere auch unter den Teppich kehren und stillschweigend verbessern. Falls das nicht mit 1.4.4 behoben wird, wäre es eine Zumutung mit nicht funktionierender Heizung in den Winter zu fahren. Aber es wäre nicht die erste Zumutung von dieser chinesisch-/schwedischen „Premiummarke“.

    Die Dashcam ist jetzt angekommen. Ich werde sie vermutlich morgen anbringen. Eine Frage an die, die sie schon haben:

    Wie bekommt man denn die Speicherkarte heraus?


    Und noch so Gedanken, die ich mir mache. Warum eigentlich verbaut niemand außer Tesla einen „Wächtermodus“? Und eine Dashcamfunktion hat Tesla doch ebenfalls, oder speichert hier die daueraktive Kamera nur die Sequenz, wenn es zu einem Unfall kommt?


    Ich meine mich zu erinnern, dass man z. B. bei BMW eine Dashcam für vorne und hinten ordern kann/konnte. Oder gab es das für Deutschland nicht?

    im Leasing ist mir auch egal ob er Tagelang bei 100% steht; oder ob ob ich ihn mit 2% in die Garage stelle

    Ich weiß nicht, ob ich da vielleicht die Ausnahme bin, aber ich behandle meine Leasingfahrzeuge so, als ob sie meine eigenen wären. Habe ich schon beim BMW i3s gemacht und mache ich beim EX30 genauso. Könnte ja auch gut sein, dass ich das Fahrzeug eventuell nach dem Leasing übernehmen möchte.

    Oder wenn ich mir vielleicht mal einen drei oder vierjährigen aus dem Leasing kaufen möchte, den ich mir neu nicht leisten könnte, wäre ich auch froh, wenn der Vorbesitzer ihn gut behandelt hätte.