Wenn ich zugesagte Leistungen oder Funktionen nicht nutzen kann obwohl es möglich wäre und bei anderen möglich ist, sehe ich dies durchaus.
Aber erst kommt die höffliche Bitte um Beseitigung und je nach Reaktion die nächste Eskalationsstufe.
Meinem Kenntnisstand nach werden im Kaufvertrag ein Internetzugang mit 5G Unterstützung sowie spezielle Google Services vereinbart, nicht jedoch die Benutzung anderer Apps oder das Vorhandensein einer speziellen IP Adresse. Bin zwar nur Fachjurist und das auf anderem Gebiet, denke aber, dass deine Aufforderung zur Mängelbeseitigung in diesem konkreten Punkt nicht erfolgreich wäre.