Sobald ein Schild mit Geschwindigkeitsangabe (272) halbwegs gut sichtbar rechts am Straßenrand steht, wird es auch zuverlässig erkannt.
Leider versagt das System völlig in den hunderten von "Ausnahmefällen", wo das nicht der Fall ist.
- Zusatzzeichen bei der Geschwindigkeitsbegrenzung (bei Nässe, Uhrzeit, Nebel, etc.)
- Ortseingangsschild (310)
- Ortsausgangsschild (311-50)
- Graues Aufhebezeichen (282 und 278)
- Wechsel von Landstraße auf die Autobahn
- Temporäre Begrenzung an Gefahrenstellen (Baustelle) innerorts ohne nachfolgendes Aufhebezeichen
- usw. ...
Daher in meinen Augen völlig nutzlos, macht den Geschwindigkeitswarner damit ebenso völlig unbrauchbar und zum Glück wird es nicht für den Tempomat herangezogen...