Ich habe meinem Verkäufer am Donnerstag eine längere Mail geschrieben. Die ersten Zeilen wegen Termin für Update auf 1.3.1, danach zwei Seiten mit Mängelrügen. Bis jetzt erstmal ohne Frist und Anwalt mit der Hoffnung auf eine kulante Lösung.
Verkehrszeichenerkennung hatte ich auch mit drin, jedoch nicht mit so hoher Priorität. Da hatte ich andere Punkte weiter oben.
Vor Gericht brauchst du die Verkehrszeichenerkennung nicht erwähnen, bekommst da keinen Fuß auf den Boden. Das Ding hat ein Zertifikat von der EU und nur das zählt. Kannst versuchen das Gegenteil zu beweisen, nimmst dir dafür einen Sachverständigen der die Zertifizierung noch mal durchführt um zum Ergebnis zu kommen "Bestanden". Kostet dann wahrscheinlich fünfstellig.
Am Donnerstag habe ich noch eine längere Fahrt gemacht und explizit auf die Verkehrszeichenerkennung geachtet, genauso am Freitag auf der Fahrt zum Händler. Alle Schilder erkannt, bis auf das mit der Aufhebung einer Geschwindigkeit.
Juristisch sehe ich gerade wenig Möglichkeiten Druck zu machen. Das ergab auch das Gespräch mit dem Verkäufer. Im Vertrag steht halt nur Verkehrszeichenerkennung, nicht das diese nach EU-Norm arbeitet oder wie viele Schilder sie erkennt. Und selbst wenn auf 1.400km nur ein Schild erkannt wird. Verkehrszeichen erkannt, Vertrag erfüllt.