Interessanter Gedanke. Meldung ans KBA um so Volvo aus seiner Lethargie zu holen. Geht nur, wenn es eindeutig wirklich so in den Verkaufsunterlagen bzw. Leasingunterlagen steht.
Bei mir steht auch: "Aut. Geschwindigkeitsbegrenzung gemäss Verkehrszeichen“. Aber nichts von Tempomat dabei. Da könnte man darüber streiten, was gemeint ist. Das kann wohl nur ein darauf spezialisierter Anwalt beurteilen.
Bei mir steht aber drin, dass er auf mehrspurigen Autobahnen die Spur selbständig wechselt. Macht er das denn? Hat das schon jemand versucht?
Die Aut. Geschwindigkeitsbegrenzung steht unter dem Punkt Pilot Assist, man darf dann davon ausgehen, daß es nur beim Einsatz des Tempomaten funktioniert. Aber egal, der EX30 macht es ja weder mit noch ohne Tempomat.
Meldung ans KBA ist nicht ganz so einfach. Theoretisch muss man nur ein Formular ausfüllen. Das KBA wird aber nur unter bestimmten Bedingungen aktiv. Es muss schon ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Wenn ich den Spurwechselassistent verwenden will, mault er mich lediglich an ich solle das Lenkrad gefälligst festhalten. Da hilft es auch nicht wenn ich vorher oder währenddessen etwas am Lenkrad drehe. Sollte der EX30 ein kapazatives Lenkrad haben, dann funktioniert das bei mir definitiv auch nicht.