Vandalismus mag ein Grund sein, aber eine Gegenklage wegen Verstoßes gegen informationelle Selbstbestimmung könnte entschieden teurer werden als ein Kratzer am Auto. Und ich würde jeden anzeigen, der mich filmt und definitiv auf Schadenersatz klagen...wofür hat man seine Rechtsschutzversicherung.
Schon mal was von Panoramarecht gehört? Xxx
Filmen und fotografieren darfst du alles was auf öffentlichen Orten/Plätzen passiert. Merkwürdigerweise ist das veröffentlichen der an öffentlichen Orten geschehenen Ereignisse an strengen Auflagen gebunden. Desweiteren ist auch der Zweck der Aufnahme entscheidend. Aufnahmen für private Zwecke, zB Urlaubserinnerungen sind immer legal (Panoramarecht). Aufnahmen zur Beweissicherung sind meistens legal, die Veröffentlichung hingegen selten. Aufnahmen aus Voyeurismus sind illegal. Bei der Veröffentlichung unterscheidet man dann noch zwischen öffentlichen Interesse, zB brennendes Haus (legal) und Verletzung der persönlichen Rechte, zB verletzte Personen (illegal).
Als Beweismittel werden solche Aufnahmen inzwischen von den Gerichten dankend angenommen.
Beispiel: Unser Firmengelände ist komplett videoüberwacht und zeichnet auch weite Teile vom öffentlichen Straßenraum auf. Als bei der Firma auf der anderen Straßenseite ein Fahrzeug aufgebrochen wurde, hat die Polizei sofort die Videoaufzeichnungen "beschlagnahmt" (sie hatten freundlich gefragt, wir haben hilfsbereit geliefert)
Beim Tesla und seinem Guard Mode kam die Frage der Legalität auf. Da gab es jemanden der geklagt hatte. Ergebnis ist, die Aufzeichnung ist dann legal, wenn von allen Seiten des Fahrzeugs auf die Videoaufzeichnungen hingewiesen wird (Aufkleber "Fahrzeug wird videoüberwacht")