Beiträge von Quickhand

    Release Datum 30.08 und soll woll jetzt in den nächsten 3 Wochen überwiegend (was immer das heißen soll) per OTA ausgeliefert werden.


    Meiner geht am Mittwoch zum Aufspielen zum Händlern...vermutlich hauptsächlich wg. der Anwaltsfrist bis zum 13.09.


    Hier alle Infos, mehr weiß ich bis Mittwoch auch nicht:


    https://www.volvocars.com/at/support/car/ex30/23w36/software-release-notes

    Lol, ich habe heute einen Anruf von meinem Volvo Händler erhalten. Sie wollen alle Mängel wie vom Anwalt gefordert bis zum 13.09 beseitigen.

    Anscheinend versprechen die sich viel vom neuen Update, bin mal gespannt wie viel der aufgeführten 15 Mängel sie nachhaltig beseitigen können.

    Zumindest war Volvo schnell und vieles was auf meiner Mängelliste stand (und hier auch schon oftmals diskutiert wurde) soll mit dem Update besser werden. Mit dem Apple Car Play hätte ich jedenfalls nicht so schnell gerechnet. Bleibe aber skeptisch was Reichweite, Display Ausfälle und fehlerhafte Assi Systeme betrifft....und was an neuen Bugs hinzukommt.

    Freue mich aber für alle die den EX30 weiter fahren, zumindest die Reaktionszeit ist ja erstaunlich.


    P.S Falls das Software Update die Fehler behebt. Wir haben dann einen 5 Monate alten EX30 PLUS SM mit 3800 km abzugeben :)

    Dürfte ja spannend werden falls wir die Reichweite mit als Argument aufnehmen. Entweder liegen hier einige daneben oder die Anwälte wollen Geld machen. Aber Danke für die Rückkehr zum Thema :) und praktisch bin ich ja auch der Meinung das der Praxiswert schwer auf WLTP anwendbar ist. Werde das nochmal intensiver mit meinem Anwalt diskutieren bevor man mit einem Argument kommt das die Gegenpartei mal easy zerpflückt. Genau wie hier beschrieben hat es mir mein Anwalt allerdings auch erzählt incl. des noch heute gültigen 10% Faustwertes.


    Und nein, das soll nicht heißen, das ich glaube ich hätte den Prozeß schon gewonnen!!!


    Elektroautos mit zu geringer Reichweite: Was Sie tun können
    In unserem Artikel Elektroautos mit zu geringer Reichweite informieren wir rund ums Thema und zeigen auf, welche Rechte Käufer haben.
    haider.legal


    Auszug aus dem Text.....für die Lesefaulen :)


    Dieser WLTP-Zyklus soll den realen Gebrauch nachbilden und genauere und praxisnähere Werte als der veraltete NEFZ-Zyklus liefern. Sogar die jeweiligen Sonderausstattungen der Autos werden darin berücksichtigt.


    Egal aus welchem Grund die Angaben zur Reichweite nicht stimmen, können betroffene Kunden bestimmte Rechte gegen die Hersteller oder Verkäufer geltend machen. Diese gelten immer dann, wenn der Verbrauch bzw. die Reichweite deutlich von den Herstellerangaben und Werbeaussagen abweichen und dadurch ein sogenannter Sachmangel vorliegt. Das Fahrzeug muss also schlechter sein, als es beworben wurde und üblicherweise erwartet werden darf.


    Außerdem muss sowohl für den Rücktritt vom Vertrag als auch für eine Minderung ein erheblicher Sachmangel vorliegen. Die Rechtsprechung sieht diese Erheblichkeit, wenn die Abweichung von der beworbenen Eigenschaft um mehr als 10 Prozent ins Negative geht.

    Alles gut, wenig zielführend und konstruktiv. Beenden wir es an dieser Stelle. War vermutlich zu schwierig zu verstehen das es darum ging etwas Licht in die Rechtslage zu bringen. Eine Diskussion was wer von den WLTP Tests hält war nicht meine Intention aber vermutlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt :)


    Und ja, ich würde das Ergebnis hier veröffentlichen egal wie es ausgeht, dass kann wohl vorher keiner sagen!

    Du schreibst viel(!), für die Fakten vor Gericht braucht es eben den von dir so oft herbeizitierten Anwalt....

    Und damit ist eben auch nicht getan - bin mal gespannt ob du abschließend danach noch hier das Ergebnis veröffentlichst!

    Warst du nicht der, der die Quelle zu den BGH Urteilen unbedingt haben wollte ? Dann solltest du sie evtl. auch mal lesen. Dazu dann nichts und jetzt wieder Antworten der Antworten wegen ?

    toddel68, lass mal friedlich bleiben.


    Ich glaube ich habe das schon verstanden und mir war vor Kauf durchaus bewusst das der angegebene WLTP Reichweite nicht erreicht wird. Das ist auch bei vielen Herstellern so, merkwürdigerweise aber nicht bei allen und es werden augenscheinlich auch immer weniger. Ganz blauäugig (wie du es jetzt anscheinend gerne darstellst) bin ich da auch nicht und natürlich haben die Hersteller zahlreiche Möglichkeiten den WLTP Wert zu schönen (Reifen, Gewicht, abgeschaltete Verbraucher, abgeklebte Spaltmasse usw...). Das wirst du aber selbst wissen!


    Die Reichweite alleine wäre für mich auch kein Grund zu Rückgabe gewesen. Wir haben das Auto gekauft weil auch 270 km für uns als Zweitwagen ausreichend gewesen wären. selbst wenn ich im Vorfeld des Kaufes eher auf 300 km im Sommer bei unserem Fahrverhalten getippt hätte. Ich hoffe das ist jetzt angekommen.


    Jetzt geht es aber für mich mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht und ich würde da ungerne verlieren. Selbst wenn es genügend andere Punkte gibt die m.E. eine Wandlung rechtfertigen, würde ich meinem Anwalt da gerne möglichst viele beweisbare Punkte mit an die Hand geben. Und wenn die Reichweite - aus rechtlicher Sicht nicht aus deiner oder meiner Sicht -einer dieser Punkte wäre würden wir sie gerne mit vortragen. Es gibt eben auch zahlreiche Punkte die nur sehr schwierig beweisbar sind, z.B. willkürliche Bremsungen im Schnitt alle 500 km mal. Schwierig zu fotografieren wenn man im Auto sitzt und selbst bei einer 50 km Testfahrt passiert es rechnerisch eher 1 zu 10, selbst mit Sachverständigen....unklar ob das zu beweisen wäre. Deshalb habe ich auch keine Probleme ggfs. jetzt Punkte mit aufzuführen mit denen ich im Vorfeld gerechnet habe. Der Hinweis zur Gewichtung bei der Reichweite war für mich neu und hat mir beim besseren Verständnis geholfen.


    Alles was du schreibst ist mir ansonsten klar! Wenn es aber bei den Gerichten zu Urteilen kommt, das die WLTP Reichweite nicht nur ein rein theoretischer Wert sein darf bzw. die Abweichung zum praxisnahen Fahren nicht zu groß sein darf ist das in meinem Fall ggfs. hilfreich. Vllt. liest du dir die Urteile mal durch, ganz so einfach wie du es siehst scheint es ja rechtlich nicht zu sein. Vor Gericht und auf hoher See ist man nun mal in Gottes Hand.


    Und ich weiß auch nicht ob über 25% Abweichung bei der Reichweite (jetzt im Sommer mit unserer Fahrweise bei 95% Stadt und Landstrasse meist ohne Klima) für den ein oder anderen Richter nicht doch ein Argument sein könnten. Im Winter dürfte es dann ja eher Richtung 40% gehen.


    Klar läuft das dann über Sachverständige aber ggfs. ein Versuch nach vorherigen Informieren, wie da die Rechtslage ist, sollte erlaubt sein ohne das "abgestempelt" wird. Ich bin mir recht sicher, fahre ich jetzt mit meiner Kiste einen WLTP Zyklus kämen da keine 337 km Reichweite raus. Keiner von uns weiß mit welcher Kiste Volvo den WLTP Test gemacht hat. Vielleicht bin ich ja auch nur deutlich schwerer als ein marginaler "Testfahrer" beim WLTP Test :)

    Nö, habe vorhin schon einen Link gepostet wo über 30 E-Autos getestet wurden. Da waren schon diverse Modelle bei denen realistische Werte angegeben werden.

    Wäre ja auch blöd wenn jeder Hersteller seine WLTP Werte unbegrenzt schön rechnen kann. Klar viele Hersteller machen es, bedeutet aber ja noch lange nicht, dass größere Abweichungen rechtlich keinen Mangel darstellen. Bei den getesten Fahrzeugen gab es Abweichungen von plus 51 bis minus 3 %. Also angeben was sie wollen können die Hersteller nicht, etwas realistisch muss es wohl schon sein lt. den Urteilen.

    Quickhand euer Anwalt müsste eigentlich wissen, ob es dazu bereits Präzedenzfälle gibt. In der Vergangenheit gab es m.W. Schon entsprechende Rechtsprechung bei Verbrennern, wo die Hersteller auch das blaue vom Himmel versprochen haben. Ist zwar nicht direkt vergleichbar, aber prozentuale Abweichungen könnten zumindest ein Hinweis sein, was Gerichte so akzeptieren.

    Gerichte sprechen von 10% Abweichung bei Neuwagen und 20% bei Gebrauchtwagen. Allerdings kann ich nirgendwo etwas finden worauf sich diese Abweichung genau bezieht. Klar auf die WLTP Angaben der Hersteller aber ist damit die Reichweite, der Verbrauch oder eine Kombination gemeint, noch keine Ahnung. Mein Anwalt scheint da keine große Hilfe zu sein, da werde ich jetzt nochmal wechseln. Der musste sich von uns sogar erklären lassen was Apple Car Play ist, das ist nicht sonderlich vertrauenserweckend. Zudem hat er das erste Schreiben mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung mit Androhung der Wandlung auch nicht sonderlich gut beschrieben. Da muss ich mir einen besseren suchen. Will nur mit gesicherten und beweisbaren Angaben in den Krieg ziehen. Glücklicherweise gibt es neben der Reichweite aber ja noch genug andere Punkte die eine Wandlung rechtfertigen. Für uns ist das Auto so nichts und wir haben schon einen Ersatz angeschaft, ein guter alter Evoque Diesel :-). Spaß, hab eigentlich gar nichts gegen Elektro und mit unserem BMW IX 40 bin ich total zufrieden und die Software ist dort Weltklasse. Der EX30 kommt jetzt in die Garage und wird wohl mindestens ein Jahr dort stehen. Echt schade um das Auto, die Optik, die Fahrleistungen und die sonstige Hardware ist ja prima.