Bzgl Neupreisentschädigung "...Tritt innerhalb von 12 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs ein Totalschaden oder der Verlust des
Fahrzeugs ein, zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis..."
Ist bei meinem Vertrag mit 12 Monaten angegeben. Es ist aber noch ein Zusatz weiter unten zu finden:
"Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund eines versicherten Schadens beschädigt wird und die
Reparaturkosten mehr als 1.000 Euro betragen, zahlen wir zusätzlich zu der Entschädigung einen Betrag wegen
Wertminderung"