Genau,"erheblicher Mangel" ist das Stichwort. Sind die Mängel wirklich erheblich? Für mich ja, insbesondere in der Summe aller Mängel. Aber sieht das ein Gericht das auch so? Und dann ist da noch das Thema "Nachbesserung". Wahrscheinlich wird durch SW Updates der eine oder anderen Mangel abgemildert....und ist dann nicht mehr erheblich.
Bezüglich WLTP und der in der Realität "unterirdischen" Reichweite wird man wohl auch kaum durchkommen. Da wird ein "lupenreiner" Nachweis erbracht werden, dass der EX30 die angegebenen Werte unter WLTP Bedingungen erreicht.
Ich drücke aber allen die Daumen, dass eine Wandlung klappt.