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Wenn Sie die Winkel und die Sichtbarkeit der Kontrollschilder einhalten, dürfen Sie diese auch ohne Kontrollschildrahmen montieren.
Wichtig ist aber, dass die Kontrollschilder nicht verändert werden. Dies heisst das das Schild nicht verbohrt, verschnitten oder auf andere Weise verändert wird.
VTS Art. 45 Landeszeichen, Kontrollschilder, Amtliche Kennzeichen
2 Kontrollschilder und Landeszeichen sind gut lesbar und möglichst senkrecht anzubringen. Die Neigung darf nach oben maximal 30°, nach unten maximal 15° betragen. Der untere Rand muss sich in einer Höhe von mindestens 0,20 m, der obere von maximal 1,50 m befinden, wenn nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeugs und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein. Sind bei Fahrzeugen der Klassen M, N und O in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 für das Anbringen der Kontrollschilder abweichende Anforderungen vorgesehen, so gelten diese. Namentlich muss sich der untere Rand des vorderen Kontrollschilds bei Fahrzeugen der Klassen M und N nur in einer Höhe von mindestens 0,10 m befinden.
3 Kontrollschilder und Landeszeichen dürfen nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden. Es darf nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes angebracht sein.
Ich hoffe Ihnen Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Dieses Mail erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 15.11.2024, Änderungen vorbehalten.